Blaues Straßenschild mit einem weißen Fahrrad und einem Erwachsenem mit Kind
STVO Fahrrad Österreich - das gilt (Bild: Jerome – stock.adobe.com )

StVO Fahrrad: Diese Regeln gelten 2026

Welche StVO-Regeln gelten fürs Fahrrad? Alles zu Alkohol, Radwegen, Handy, Ampeln und Bußgeldern – aktuell erklärt für 2026.

  • 8 Min.
  • 22/06/2026 - 00:00
  • Hanna von linexo
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick

Wer mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, muss die Straßenverkehrsordnung ebenso beachten wie andere Verkehrsteilnehmer. Eine eigene „Fahrrad-StVO“ gibt es nicht. Vielmehr enthält die allgemeine StVO zahlreiche Vorschriften, die ausdrücklich oder sinngemäß für Radfahrende gelten.

Besonders wichtig sind die Regeln zu Alkohol, Radwegpflicht, Handynutzung, Ampeln, Gehwegen und der Verkehrssicherheit des Fahrrads. Verstöße können Verwarnungs- oder Bußgelder, Punkte und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinweis: Dieser Beitrag erläutert die allgemeine Rechtslage in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

StVO Fahrrad: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

  • Ab etwa 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen.
  • Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen.
  • Das Handy darf während der Fahrt grundsätzlich nicht in der Hand gehalten und bedient werden.
  • Radwege sind nur dann verpflichtend, wenn dies durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 angeordnet wird.
  • Auf einem für Fahrräder freigegebenen Gehweg gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Für normale Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h besteht keine allgemeine gesetzliche Helmpflicht.
  • Für S-Pedelecs gelten strengere Vorschriften, weil sie rechtlich Kleinkrafträder sind.

Verkehrssicheres Fahrrad: Bremsen, Licht und Klingel

Ein Fahrrad muss so ausgestattet sein, dass es sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Vorgeschrieben sind insbesondere zwei voneinander unabhängige Bremsen und mindestens eine helltönende Klingel.

Bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht benötigt das Fahrrad eine zugelassene weiße Frontleuchte und eine rote Rückleuchte. Hinzu kommen die vorgeschriebenen Front-, Rück-, Pedal- und Seitenreflektoren. Abnehmbare Leuchten sind zulässig, müssen aber angebracht und eingeschaltet werden, sobald die Sichtverhältnisse es erfordern.

 In unserem Beitrag "Wann ist mein Fahrrad verkehrssicher?" verraten wir dir ausführlich, was du beachten musst, um auch mit dem Fahrrad der StVO zu genügen.

Alkohol auf dem Fahrrad: Wie viel Promille sind erlaubt?

Um es gleich vorwegzunehmen: Mit Promille Rad zu fahren, ist keine gute Idee.  Die oft genannte Aussage, auf dem Fahrrad seien „bis zu 1,6 Promille erlaubt“, ist gefährlich und etwas irreführend - denn auch unterhalb dieser Grenze kann Radfahren strafbar sein.

  • Ab ungefähr 0,3 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, wenn zusätzlich alkoholbedingte Auffälligkeiten auftreten. Dazu zählen beispielsweise Schlangenlinien, Gleichgewichtsprobleme, das Überfahren einer roten Ampel oder ein alkoholbedingt verursachter Unfall.

  • Ab 1,6 Promille wird bei Radfahrenden absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Eine Verurteilung ist dann auch möglich, wenn keine konkreten Fahrfehler beobachtet wurden.

Welche Folgen drohen bei einer Alkoholfahrt?

Eine Trunkenheitsfahrt kann nach § 316 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt und hängt unter anderem von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab.

Bei einer Verurteilung werden grundsätzlich zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Drei Punkte sind möglich, wenn zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre für ihre Erteilung angeordnet wird.

Ab 1,6 Promille muss die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung – kurz MPU – verlangen. Wer kein positives Gutachten vorlegt, kann seinen Autoführerschein verlieren oder erhält eine beantragte Fahrerlaubnis nicht.

Sicherste Regel: Nach dem Konsum von Alkohol solltest du das Fahrrad schieben, stehen lassen oder eine andere Fahrtmöglichkeit nutzen.

Alkohol auf dem S-Pedelec

Ein S-Pedelec ist kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug. Deshalb gilt unter anderem die 0,5-Promille-Grenze aus dem Straßenverkehrsgesetz.

Bereits ab etwa 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Auffälligkeiten eine Straftat vorliegen. Für die absolute Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrzeugführern gilt zudem eine niedrigere Grenze als für Radfahrende.

Drogen und Cannabis auf dem Fahrrad

Nicht nur bei Alkoholgenuss ist es ratsam, das Rad stehen zu lassen, sondern auch unter dem Einfluss jeglicher anderer Drogen und Betäubungsmittel. 

Die festen Grenzwerte des § 24a StVG, beispielsweise der gesetzliche THC-Grenzwert, gelten unmittelbar für das Führen von Kraftfahrzeugen. Ein normales Fahrrad oder ein Pedelec bis 25 km/h ist jedoch kein Kraftfahrzeug. Das bedeutet nicht, dass eine Fahrt unter Drogeneinfluss folgenlos bleibt. Wer wegen Cannabis, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr sicher fahren kann, kann sich nach § 316 StGB strafbar machen. Werden zusätzlich Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet, kann § 315c StGB einschlägig sein.

Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann Zweifel an der Fahreignung prüfen. Eine MPU ist allerdings nicht automatisch bei jeder Drogenfahrt mit einem Fahrrad die zwingende Folge.

Handy auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt?

Während der Fahrt darfst du ein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät grundsätzlich nicht aufnehmen und in der Hand halten, um es zu bedienen. Das gilt auch an einer roten Ampel, solange du verkehrsbedingt wartest und weiterhin am Straßenverkehr teilnimmst.

Zulässig sind beispielsweise Sprachsteuerung, Freisprecheinrichtung oder ein in einer Halterung befestigtes Navigationsgerät. Ein kurzer Blick auf das Display ist nur erlaubt, wenn Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse dies zulassen.

Wer das Handy beim Radfahren verbotswidrig in der Hand benutzt, muss mit 55 Euro Verwarnungsgeld rechnen.  Kommt es zu einer Gefährdungssituation, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro, bei einem Unfall sogar auf 100 Euro. 

Weitere Informationen zum Thema erhältst du auch in unserem Artikel "Telefonieren auf dem Fahrrad".

Darf man mit Kopfhörern Fahrrad fahren?

Kopfhörer sind nicht grundsätzlich verboten. Musik, Podcasts oder Telefongespräche dürfen dein Gehör jedoch nicht so stark beeinträchtigen, dass du Warnsignale, Motorengeräusche oder eine Fahrradklingel nicht mehr wahrnehmen kannst.

StVO Fahrrad: Wann muss ein Radweg benutzt werden?

Es gibt einen weiteren Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt: die Nutzung von Radwegen, sogenannten "Radverkehrsanlagen". Vielen ist nicht ganz klar, wann sie einen Radweg nutzen dürfen oder sogar müssen. Dabei ist das eigentlich gar nicht so kompliziert!

Drei Schilder Radwegnutzung (Bild: PictureP; A. Hartung - stock.adobe.com )

Ein Radweg ist grundsätzlich nur dann benutzungspflichtig, wenn er mit einem der folgenden blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet ist:

  • Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg
  • Zeichen 237: Radweg
  • Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Ohne eines dieser Verkehrszeichen darfst du in der Regel zwischen einem vorhandenen nicht benutzungspflichtigen Radweg und der Fahrbahn wählen.

Wann darf man einen benutzungspflichtigen Radweg verlassen?

Ist ein Radweg objektiv nicht benutzbar, darfst du auf die Fahrbahn ausweichen. Das kann beispielsweise bei tiefem Schnee, gefährlichem Eis, massiven Wurzelschäden, Baustellen oder vollständig blockierenden Fahrzeugen der Fall sein.

Kleinere Unebenheiten, vereinzelte Blätter oder bloße Unbequemlichkeit reichen nicht automatisch aus. Ob ein Ausweichen zulässig war, wird stets anhand der konkreten Situation beurteilt.

StVO Fahrrad - Radfahrer frei
StVO Fahrrad - Radfahrer frei (Bild: reeel - stock.adobe.com )

Darf ein linker Radweg benutzt werden?

Ein Radweg auf der linken Straßenseite darf nicht allein deshalb benutzt werden, weil rechts kein Radweg vorhanden ist. Die Nutzung muss ausdrücklich durch ein blaues Radwegzeichen oder durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gestattet sein.

Wer einen Radweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung benutzt oder einen vorgeschriebenen Radweg ignoriert, muss – abhängig von Behinderung, Gefährdung oder Unfallfolge – in der Regel mit 20 bis 35 Euro rechnen.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen: Das ist der Unterschied

  • Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie von der übrigen Fahrbahn getrennt. Ist er mit dem Verkehrszeichen 237 angeordnet, müssen Radfahrende ihn grundsätzlich benutzen.

  • Ein Schutzstreifen ist dagegen durch eine unterbrochene Leitlinie gekennzeichnet und bleibt Teil der Fahrbahn. Kraftfahrzeuge dürfen ihn nur bei Bedarf überfahren, sofern dabei niemand gefährdet wird. Für Radfahrende ist er kein baulich oder rechtlich vollständig abgetrennter Radweg.

Halte zu parkenden Fahrzeugen ausreichend Abstand. So verringerst du das Risiko, von einer plötzlich geöffneten Autotür getroffen zu werden.

Fahrrad auf dem Gehweg: Wann ist das erlaubt?

Erwachsene dürfen einen normalen Gehweg nicht mit dem Fahrrad befahren. Eine Ausnahme besteht, wenn das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angebracht ist.

Die Nutzung ist dann erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Fußgänger haben Vorrang, dürfen weder gefährdet noch behindert werden und Radfahrende müssen nötigenfalls warten. Außerdem gilt Schrittgeschwindigkeit.

Wer schneller fahren möchte, kann bei einem lediglich freigegebenen Gehweg stattdessen die Fahrbahn benutzen.

Frau befestigt den Fahrradhelm eines Kindes
Sicherheit

So radelst du sicher

Du liebst es Rad zu fahren? Behalte dabei auch immer deine Sicherheit im Auge – vom passenden Helm bis zur richtigen Beleuchtung. 

  • Tipps für sicheres Biken
  • Wahl des richtigen Helms
  • Sicher fahren in jedem Alter

Pedelec, S-Pedelec und E-Bike nach der StVO

Die Begriffe werden im Alltag häufig vermischt. Rechtlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.

Fahrzeugtyp Rechtliche Einordnung Wichtigste Regeln
Pedelec bis 25 km/h Fahrrad Keine Fahrerlaubnis, kein Versicherungskennzeichen und keine allgemeine Helmpflicht; Fahrradregeln gelten
S-Pedelec bis 45 km/h Kleinkraftrad Fahrerlaubnis Klasse AM, Versicherungskennzeichen und geeigneter Helm erforderlich; Radwege grundsätzlich verboten
Fahrzeug mit Motorbetrieb ohne Treten Abhängig von Bauart und Zulassung Regeln ergeben sich aus Betriebserlaubnis, Leistung und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Ein S-Pedelec darf einen Radweg nicht automatisch benutzen, wenn dort lediglich „Mofas frei“ steht. Einzelne Straßenverkehrsbehörden können örtliche Ausnahmen ausdrücklich für S-Pedelecs kennzeichnen.

Auch Rennräder sind nicht pauschal von einer ausgeschilderten Radwegpflicht ausgenommen.

StVO Fahrrad: Welche Regeln gelten für Kinder?

Kinder, die noch nicht acht Jahre alt sind, müssen grundsätzlich auf dem Gehweg fahren. Kinder ab acht und unter zehn Jahren dürfen zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn wählen.

Ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg darf auch von jüngeren Kindern benutzt werden. Eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson darf ein Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen das Kind und die begleitende Person absteigen. Anschließend wird das Fahrrad über die Fahrbahn geschoben.

Zebrastreifen: Haben Radfahrer Vorrang?

Radfahrende dürfen einen Zebrastreifen grundsätzlich überqueren, sofern sie den Übergang auf legalem Weg erreichen. Beim Fahren besitzen sie dort jedoch nicht den besonderen Vorrang von Fußgängern.

Autofahrer müssen also nicht allein deshalb anhalten, weil ein Radfahrer fahrend den Zebrastreifen überqueren möchte. Wer absteigt und das Fahrrad schiebt, gilt dagegen als Fußgänger und genießt den Schutz des Fußgängerüberwegs.

Unabhängig vom Vorrang gilt: Wer über den Zebrastreifen fährt, muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.

Überholen und Sicherheitsabstand

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrenden einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Gesetzlich festgelegt sind mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts.

Diese festen Werte gelten für Kraftfahrzeuge, die Radfahrende, Fußgänger oder Elektrokleinstfahrzeuge überholen. Für einen Radfahrer, der einen anderen Radfahrer überholt, nennt die StVO dagegen keinen pauschalen Abstand von einem Meter. Trotzdem darf nur überholt werden, wenn genügend Raum vorhanden ist und niemand gefährdet wird.

Eine Klingel darf zur Warnung eingesetzt werden. Sie verschafft jedoch keinen Vorrang und verpflichtet die vorausfahrende Person nicht dazu, sofort Platz zu machen.

Abbiegen und nebeneinander fahren

Vor dem Abbiegen musst du rechtzeitig deine Fahrtrichtung anzeigen, normalerweise durch ein deutliches Handzeichen. Zusätzlich sind der rückwärtige Verkehr und entgegenkommende Verkehr zu beachten.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, solange dadurch niemand behindert wird. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren ausdrücklich erlaubt; auch dort dürfen andere Verkehrsteilnehmer allerdings nicht unnötig blockiert werden.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Wer auf der Fahrbahn fährt, richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Lichtzeichen für den Fahrzeugverkehr. Befindest du dich auf einer Radverkehrsführung mit einer eigenen Fahrradampel, gilt deren Signal.

Reine Fußgängersignale sind für Radfahrende nicht maßgeblich. Anders ist es bei kombinierten Ampeln, auf denen sowohl ein Fußgänger- als auch ein Fahrradsymbol abgebildet ist.

Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

Ein Rotlichtverstoß kostet mit dem Fahrrad je nach Dauer der Rotphase und den Folgen zwischen 60 und 180 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Besonders teuer wird es, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Geschlossener Bahnübergang

An einer geschlossenen Schranke oder Halbschranke darf auch ein Radfahrer den Bahnübergang nicht überqueren. Das gilt ebenso, wenn rotes Blinklicht oder ein anderes Haltesignal gegeben wird. Ein Verstoß wird für Radfahrende aktuell mit 350 Euro geahndet.

Tempolimit für Fahrräder

Die allgemeine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h richtet sich ausdrücklich an Kraftfahrzeuge. Für Fahrräder besteht daher kein pauschales innerörtliches 50-km/h-Limit.

Radfahrende müssen sich jedoch an ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und ihre Geschwindigkeit jederzeit an Sicht, Wetter, Verkehr und persönliche Fähigkeiten anpassen. In Fahrradstraßen gilt höchstens Tempo 30; auf freigegebenen Gehwegen und in verkehrsberuhigten Bereichen ist nur Schrittgeschwindigkeit zulässig.

Eine schnelle Fahrt kann trotz fehlenden allgemeinen Fahrradlimits ordnungswidrig oder haftungsrechtlich relevant werden, wenn sie unter den konkreten Umständen nicht mehr sicher war.

Freihändig Fahrrad fahren

Freihändiges Fahren ist nicht erlaubt. Die StVO verlangt, dass mindestens eine Hand am Lenker bleibt. Auch Gegenstände dürfen nur transportiert werden, wenn sie Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen.

Fahrrad abstellen: Gehweg oder Fahrbahn?

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen abgestellt werden, solange Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen und andere Verkehrsteilnehmer nicht erheblich behindert werden. Fluchtwege, Zugänge, Blindenleitstreifen und schmale Gehbereiche müssen frei bleiben.

Die Aussage, ein Fahrrad dürfe grundsätzlich niemals auf der Fahrbahn abgestellt werden, ist zu pauschal. Ein Abstellen am rechten Fahrbahnrand kann rechtlich möglich sein, ist aber wegen der Unfallgefahr meist keine empfehlenswerte Lösung. Bei Dunkelheit sind außerdem die entsprechenden Beleuchtungs- und Erkennbarkeitsregeln zu beachten.

Helmpflicht auf dem Fahrrad

Für normale Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Helmpflicht. Ein gut sitzender Fahrradhelm ist dennoch dringend zu empfehlen, weil er das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann. Für S-Pedelecs besteht dagegen eine gesetzliche Helmpflicht, da sie als Kleinkrafträder eingestuft werden.

Darf ein Hund neben dem Fahrrad laufen?

Die StVO erlaubt ausdrücklich, Hunde von Fahrrädern aus zu führen. Andere Tiere dürfen nicht vom Fahrrad aus geführt werden.

Der Hund muss zuverlässig kontrollierbar sein und darf weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Bei Hitze, dichtem Verkehr, jungem Alter oder gesundheitlichen Problemen sollte der Hund nicht neben dem Fahrrad laufen.

Fazit: Mit der aktuellen StVO sicher Fahrrad fahren

Die meisten Fahrradregeln folgen einem einfachen Grundsatz: Fahre vorausschauend, bleibe jederzeit kontrollierbar und gefährde niemanden. Besonders wichtig sind ein verkehrssicheres Fahrrad, ein nüchterner Kopf, die richtige Radwegwahl und der Verzicht auf das Handy in der Hand.

Wer die Verkehrsregeln kennt und defensiv fährt, schützt nicht nur sich selbst. Er trägt auch dazu bei, Konflikte zwischen Radfahrenden, Fußgängern und motorisiertem Verkehr zu vermeiden.

FAQ

FAQ zur StVO fürs Fahrrad

Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?

Es gibt keine sichere „Erlaubnisgrenze“. Bereits ab etwa 0,3 Promille kann bei Fahrfehlern oder einem Unfall eine Straftat vorliegen. Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit.

Muss ich immer auf dem Radweg fahren?

Nein. Eine Benutzungspflicht besteht grundsätzlich nur bei den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241. Nicht ausgeschilderte Radwege sind in der Regel freiwillig.

Darf ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?

Als erwachsene Person nur, wenn der Gehweg ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben ist. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger haben Vorrang. Für Kinder gelten altersabhängige Sonderregeln.

Darf ich mein Handy als Fahrrad-Navi nutzen?

Ja, wenn es in einer Halterung befestigt ist und nur kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blicke auf das Display erforderlich sind. Das Gerät während der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen, ist verboten.

Welche Ampel gilt auf einem Radweg?

Ist eine Fahrradampel oder eine kombinierte Fußgänger- und Fahrradampel vorhanden, gilt dieses Signal. Ohne eigene Fahrradampel richten sich Radfahrende grundsätzlich nach dem Signal für den Fahrzeugverkehr.

Darf man über einen Zebrastreifen fahren?

Das Überfahren ist nicht generell verboten. Fahrende Radfahrer haben dort aber keinen Fußgängervorrang. Wer absteigt und schiebt, wird rechtlich als Fußgänger behandelt.

Gibt es eine Helmpflicht für Fahrräder und E-Bikes?

Für Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h besteht keine allgemeine Helmpflicht. Für S-Pedelecs ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben.

Alle anzeigen

Themenschwerpunkte