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Fahrrad parken: Was ist alles erlaubt?
Wo du überall im öffentlichen Raum dein Fahrrad parken darfst und was Radfahrenden nach StVO alles erlaubt ist. Das erfährst du in diesem Artikel!
- Auf einen Blick
Die samstägliche Shoppingtour in der Innenstadt steht an – und natürlich möchtest du gern aufs Auto verzichten und mit dem Rad losziehen. Aber wo das Fahrrad parken? Schließlich verfahren Deutschlands Kommunen sehr rigide mit Parksünderinnen und -sündern. Mach dir keinen Stress. Wenn du dein Bike in der City abstellen möchtest, lässt dir das Gesetz erstaunlich viele Freiheiten. Wir informieren dich, was beim Fahrrad parken nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) alles erlaubt ist, welche Einschränkungen es gibt und wie das Fahrrad Parkhaus in fahrradfreundlichen Städten das Abstellen von Bikes zu einer sicheren Sache macht.
Fahrrad parken: Die StVO ist eindeutig
Im Zuge der Verkehrswende setzen mobile Konzepte aufs Fahrrad. Gerade in Großstädten ist zu beobachten, wie bestehende Radwege ausgebaut und neue angelegt werden, wie Fahrspuren für Autos verschwinden und Parkplätze gleich mit. Was aber gilt, wenn du dein Fahrrad parken möchtest? An diesem Thema entzünden sich im Alltag oft die Gemüter, wo es doch einfach nur der Sachkenntnis bedarf, um für Entspannung zu sorgen. Denn dein Fahrrad darfst du im öffentlichen Raum grundsätzlich überall abstellen. Diese Tatsache ist vielen nicht bekannt. Dabei ist das Fahrrad parken in der StVO unmissverständlich geregelt. Und Paragraph 12 der Straßenverkehrs-Ordnung, in dem das Halten und Parken behandelt ist, bevorzugt in diesen Punkten eindeutig das Fahrrad.
So unbeschwert darfst du dein Fahrrad parken
Du kannst öffentlich dein Fahrrad parken, wo es dir geeignet erscheint – selbst auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf stark frequentierten Plätzen. Der Hintergrund: Das Parken von Fahrrädern gilt vor dem Gesetz im öffentlichen Verkehrsraum als Gemeingebrauch. Solltest du vor einem Schild deiner Kommune stehen, das dir das Fahrradparken verbietet, dann musst du dich nicht daran halten. 2004 hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne geurteilt. Deshalb darf die Stadt auch nicht so ohne Weiteres dein Rad entfernen, wenn es vermeintlich falsch geparkt wurde. Der sogenannte Gemeingebrauch bezieht sich darauf, dass dein betriebsbereites Bike jederzeit wieder startklar zum Weiterfahren ist. Schließlich parkst du ja nur vorübergehend und hast nicht vor, dein Rad dauerhaft in einer Ladenzone in der Innenstadt aufzustellen.
Wo du dein Fahrrad noch abstellen darfst
So überraschend es sich anhören mag: dein Fahrrad darfst du sogar am rechten Fahrbahnrand parken, sofern auf einem Gehweg kein Platz zum Abstellen ist. Oder auf einem öffentlichen und als solchen gekennzeichneten Parkplatz. So sehr sich Autofahrer auch aufregen mögen – diese Flächen sind nicht allein Pkws vorbehalten. Radelnde sollten ihre Bikes auf öffentlichen Parkplätzen aber möglichst raumsparend und deshalb gruppiert abstellen. Um das Parken aus dem Gemeingebrauch herzuleiten, darfst du deinen Drahtesel auch auf diesen Stellflächen nicht dauerhaft stationieren. Wenn das Rad einen erkennbaren Schaden aufweist und daher nicht fahrbereit ist, musst du dir einen anderen Stellplatz suchen.
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Wann das Fahrrad parken nicht erlaubt ist
Auch dem Abstellen von Fahrrädern sind Grenzen gesetzt. So ist für lange Zeit abgestellte Fahrräder mit Werbeschildern kein Gemeingebrauch gegeben. Wenn Ladenbesitzer vor ihrem Schaufenster ein Parkverbotsschild aufstellen, musst du dem Folge leisten. Denn hier handelt es sich um Privatbesitz und nicht um eine öffentliche Stellfläche. Dein geparktes Rad darf für andere Personen nicht im Weg stehen. Hauseingänge, Zufahrten, zumal Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. Generell musst du dein Fahrrad so parken, dass es nicht zum Hindernis wird. Auf Parkplätzen kann es als vorschriftswidrig gelten, wenn ein schmales Rad den Raum für ein ganzes Auto blockiert. Stellst du dein Bike nachts am Fahrbahnrand ab, muss es entweder von einer Straßenlaterne beleuchtet werden oder du selbst musst für eine alternative Lichtquelle sorgen.
Fahrrad Parkhaus: Hier stehen Räder sicher
Nun sind gerade Großstädte bestrebt, einem „wilden Parken“ in der City vorzubeugen und Radfahrenden leicht verfügbare Parkplätze zur Verfügung zu stellen, die auch sicher sind. Es gibt verschiedene Formen solcher Abstellanlagen für Fahrräder wie Fahrradboxen, Sammelschließanlagen oder Doppelstockparker, die einen mehr oder weniger guten Diebstahlschutz bieten und zum Service einer Wohnanlage, eines Unternehmens oder einer Einkaufsmeile gehören. Fahrradfreundliche Städte gehen noch einen Schritt weiter und errichten das eine oder andere Fahrrad Parkhaus. In Berlin beispielsweise, wo selbst während der Corona-Zeit 2021 Zählstellen im Stadtgebiet insgesamt 20,7 Millionen Radfahrende erfassten, ist der Bau mehrerer Fahrrad Parkhäuser an Verkehrsknotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geplant. Wer zum Bahnhof radelt, kann künftig sein Rad dort bequem abstellen und zudem noch das nützliche Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike nutzen. Vorbild ist das niederländische Utrecht, wo das größte Fahrrad Parkhaus der Welt steht. Es bietet 12.500 Stellplätze.