Ein Fahrrad, teilweise mit grünen Pflanzen überwuchert, vor einem Zaun.
Fahrrad gefunden? - was du jetzt tun solltest (Bild: Wilm Ihlenfeld – stock.adobe.com )

Fahrrad gefunden, was tun? So gehst du vor

Fahrrad gefunden - was tun? Polizei, Fundbüro oder einfach behalten? Alles, was du als ehrlicher Finder wissen musst, wenn du ein Fahrrad gefunden hast!

  • 5 Min.
  • 08/01/2026 - 11:05
  • Hanna von linexo
Auf einen Blick

Was geht nicht alles verloren und wird von anderen gefunden: Mützen, Regenschirme und Handschuhe zum Beispiel. Solche Dinge kann man gut sichtbar am Fundort platzieren oder bei einem höheren Wert als 10 Euro im Fundbüro abgeben. Doch wie geht es weiter, wenn du ein Fahrrad gefunden hast? Zumal es sich dabei höchstwahrscheinlich um ein gestohlenes Bike handelt. Mehr dazu in unserem Artikel, wie du dein Fahrrad zuverlässig vor Diebstahl schützt. Lies am besten auch, welchen Sicherheitsvorteil ein Fahrradpass hat. Nachfolgend findest du hilfreiche Antworten auf die Frage „Fahrrad gefunden – was tun?“

Fahrrad gefunden – was du zuerst tun solltest?

Vor dir steht oder liegt ein offensichtlich herrenloses Fahrrad – und das offenbar schon längere Zeit? Dann prüfe zuerst die Situation. Ist das Bike unbefestigt, wirkt aufgegeben, achtlos hingestellt oder hingeworfen? Am nächsten Tag hat es noch immer niemand abgeholt? Dann könnte es sich um eine Fundsache handelt. In diesem Fall solltest du handeln. Dieses Rad wird sicher jemandem gehören, der es vermisst. Und diese Person freut sich, es bald zurückzuerhalten.

Was ist eine Fundsache?

Fahrräder sind Fundsachen, wenn sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 965 ff) zwar nicht herrenlos, aber besitzlos sind. Nun haben Bikes alle ihren Wert. Sie gehen nicht so leicht verloren wie eine Handtasche oder ein Schlüsselbund. Wie kann dann aber überhaupt ein besitzloses Fahrrad gefunden werden? Unsere Recherchen ergaben vor allem zwei Gründe: Auf der Feier ging es hoch her – das Fahrrad wurde möglicherweise abgestellt, weil der Besitzer es nicht mehr nutzen wollte oder durfte. Ein Filmriss verhinderte die Abholung am nächsten Tag. Aber viel häufiger wird ein gestohlenes Fahrrad gefunden. Dieses Bike sollte nach dem Diebstahl nicht etwa weiterverkauft oder selbst genutzt werden. Es diente lediglich spontan als Fortbewegungsmittel und wurde am Zielort liegengelassen.

Fahrrad gefunden – jetzt Schritt für Schritt handeln

Wenn du ein verlorenes oder gestohlenes Fahrrad gefunden hast, ist der weitere Weg vom Gesetz vorgegeben.

Reagiere nicht eigenmächtig

Du selbst kannst auf den ersten Blick nicht beurteilen, ob das Fahrrad wirklich herrenlos ist – also vom Eigentümer aufgegeben wurde. Deshalb musst du das gefundene Rad bei einer kompetenten Stelle abliefern.

Das gefundene Rad beim Fundbüro abgeben

Die Fundbüros der Städte und Gemeinden sind deine ersten Ansprechpartner. Sie nehmen das von dir gefundene Fahrrad in Verwahrung und schalten bei Verdacht auf Diebstahl automatisch die Polizei ein. Wichtig: Gib das Fundstück in der Gemeinde oder Region ab, wo du das Fahrrad gefunden hast. So lässt es sich seinem Besitzer leichter zuordnen und ihm zurückgeben. Im Fundbüro kannst du dich als Finder registrieren lassen, was dir einen Anspruch auf Finderlohn sichert.

Der Gang zur Polizei

Der Umgang mit Fahrrädern als Fundsachen wird in den deutschen Fundbüros unterschiedlich gehandhabt. Es gibt keine feste Regel. Sicherheitshalber solltest du dich zuvor erkundigen, bevor du den Weg mit deiner Last auf dich nimmst. Hast du ein gestohlenes Fahrrad gefunden, könnte es nämlich sein, dass dich das Fundbüro direkt zur nächsten Polizeidienststelle schickt.

Fahrrad gefunden – was du noch tun kannst

Aus rechtlichen Gründen musst du deinen Fund bei den dafür vorgesehen Stellen abgeben. Dennoch kannst du parallel dazu online einen Blick in die Datenbank für gestohlene Fahrräder werfen. Vielleicht lässt sich der unglückliche Besitzer schnell ausfindig machen. In Wohnsiedlungen kann es zudem sinnvoll sein, den einen oder anderen Zettel mit der Beschreibung von Bike und Fundort öffentlich anzukleben. Lies auch unsere Tipps, falls du selber einen Fahrraddiebstahl melden musst und was es anschließend zu beachten gilt.

Zwei Radfahrer geben sich in ein der Natur ein High-Five
Versicherung

Schütze das Bike, das du liebst

Ob Unfall, Diebstahl oder Verschleiß – mit dem linexo Komplettschutz bist du rundum geschützt! 

  • Neue und gebrauchte Bikes
  • Übernahme deiner Reparaturkosten
  • Inklusive Diebstahlschutz

Gestohlenes Fahrrad gefunden – deine Pflichten

Der Weg zum Fundbüro oder zur Polizei ist kein Akt des guten Willens. Das BGB fordert unmissverständlich:

  • (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
  • (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht. (§ 965)

Wenn du ein besitzloses Fahrrad gefunden hast, musst du es also sofort beim Fundbüro oder der Polizei abliefern. Damit kommst du deiner Anzeigepflicht nach und hast alles richtig gemacht. Behältst du hingegen das gefundene Rad einfach, wäre das eine strafbare Fundunterschlagung. Was rund ums Fahrrad erlaubt ist und was nicht, kannst du in unserem Artikel zum Bußgeldkatalog nachlesen.

Was passiert nach der Fundabgabe?

Auf dem Fundbüro und bei der Polizei wird ermittelt, ob das gefundene Bike gestohlenen wurde. Dann kann es seinem Besitzer zurückgegeben werden. Im Fall eines Verlusts helfen zur Identifikation unter anderem die Rahmennummer. Ein in einer Datenbank hinterlegter Fahrradpass schafft noch schneller Klarheit. Er schützt dein Eigentum selbst vor den gerissensten Fahrraddieben. Das verlorene Rad kann dir fünf Prozent Finderlohn vom Besitzer einbringen. Maßgeblich ist der Fundwert. Bei einem hochwertigen E-Bike oder einem Marken-Rennrad lohnt sich also dein Aufwand durchaus. Gestohlen oder verloren – wenn nach einer Mindestaufbewahrungszeit von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden kann, wird deine Stadt oder Gemeinde das Rad entweder verschrotten oder eher noch versteigern.

Ein silbernes Mountainbike ist an einem Fahrradständer befestigt.
Fundstück Fahrrad - das solltest du wissen (Bild: Martina Berg – stock.adobe.com )

Darf ich das gefundene Fahrrad behalten?

Es gibt aber noch eine andere Verwendung für nachweislich verwaiste Fahrräder im Fundbüro: indem du nach einem Zeitraum von sechs Monaten deine Fundrechte nach § 973 BGB geltend machst. Denn nach Ablauf dieser Wartefrist erwirbt der Finder das Eigentum an diesem Rad, wie es juristisch korrekt heißt. Es gehört dann dir.

Fazit: Fahrrad gefunden, was tun?

Es kommt nicht gerade häufig vor, dass verlorene oder gestohlene Fahrräder gefunden werden. Ein Bike ist wie ein Auto – das lässt man nicht einfach stehen. Ist es aber doch einmal passieren, kommen für dich als Finder gesetzliche Pflichten zu: Du musst mit dem Fundrad aufs Fundbüro oder zur Polizei. Dafür winken im Erfolgsfall fünf Prozent Finderlohn oder du darfst bei Nichtermittlung des Besitzers das Bike behalten. 

FAQ

Häufige Fragen zu „Fahrrad gefunden – was tun?“

Was tun, wenn man ein verlassenes Fahrrad findet?

Du musst das Fundrad nach § 965 BGB unverzüglich beim Fundbüro oder bei der Polizei abliefern.

Ist ein abgeschlossenes Fahrrad eine Fundsache?

Das kommt darauf an. Wenn dir etwas verdächtig vorkommt, kannst du dieses Rad bei den Behörden melden. Dann werden diese aktiv und versuchen, den Besitzer zum Beispiel mit einer Banderole am Bike zu ermitteln. Möglicherweise könnte sich dieses Fahrrad dabei als Fundsache herausstellen.

Was passiert, wenn ein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?

Wenn du ein womöglich gestohlenes Rad herrenlos findest, bist du als Finder verpflichtet, es bei den Behörden abzugeben und damit anzuzeigen.

Wie beweise ich, dass das gefundene Fahrrad mit gehört?

Als Eigentumsnachweis erkennt die Polizei unter anderem den Kaufvertrag, den Fahrradpass, die Rahmennummer oder die Codierung in der polizeilichen Datenbank an.

Alle anzeigen

Themenschwerpunkte