Radfahrer bei Dunkelheit im Stadtverkehr auf Fahrradweg
Mit einem verkehrssicheren Fahrrad gut gerüstet für den Straßenverkehr. David Schunack-Germany - stock.adobe.com

Verkehrssicheres Fahrrad – alles, was du dazu wissen musst

Welche Kriterien muss dein Fahrrad erfüllen, damit es verkehrssicher ist? Und welche Konsequenzen drohen, wenn es diese Kriterien nicht erfüllt? Wir klären auf.

  • 5 Min.
  • 27/09/2019 - 10:36
  • Jan von linexo
  • Auf einen Blick

Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer ein wichtiges Thema – auch und gerade für Fahrradfahrer, die im Straßenverkehr größeren Gefahren ausgesetzt sind als beispielsweise Autofahrer. Welche Kriterien ein straßentaugliches und somit verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) explizit festgeschrieben. Doch was genau besagt die StVZO? Droht dir ein Bußgeld bei Nichtbeachtung der Vorschriften? Wie erkennst du, ob dein Fahrrad verkehrssicher ist? Wie sieht ein verkehrssicheres Fahrrad für Kinder aus? Und was kannst du zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen tun, um dein Fahrrad verkehrssicher zu machen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir dir im folgenden Artikel.

Verkehrssicheres Fahrrad – das verlangt die StVZO

Welche rechtlichen Voraussetzungen das verkehrssichere Fahrrad im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in der StVZO geregelt. Diese betreffen die Klingel, die Bremsen und die Fahrradbeleuchtung. Tatsächlich ist ein laut StVZO verkehrssicher ausgestattetes Fahrrad jedoch viel mehr als ein rechtliches Muss, denn nur, wer im Straßenverkehr gut sichtbar ist, zuverlässig bremsen und sich zudem bemerkbar machen kann, ist selbst gut geschützt und gefährdet außerdem keine anderen Verkehrsteilnehmer. Die Bestimmungen der StVZO gelten übrigens auch für Spezialfahrräder: Ein Kinderfahrrad oder Mountainbike muss ebenso verkehrssicher sein wie das Citybike. Falls dein Fahrrad nicht verkehrssicher ist, können bei einer Verkehrskontrolle entsprechende Bußgelder fällig werden. Doch damit nicht genug: Kommt es zu einem Unfall, ist es möglich, dass du eine Mitschuld zugewiesen bekommst, von deiner Privathaftpflichtversicherung haftbar gemacht wirst und unter Umständen sogar deinen PKW-Führerschein verlierst.

Verkehrssicheres Fahrrad: Klingel, Bremsen und Beleuchtung

Fahrradklingel

Das verkehrssichere Fahrrad hat laut § 64a StVZO über eine „helltönende Glocke“ zu verfügen. Andere „Einrichtungen für Schallzeichen“ sind nicht zugelassen. Dazu gehören zum Beispiel Handhupen oder Sturmklingeln, die grundsätzlich nicht am Fahrrad erlaubt sind.

💡 Tipp:

Wenn du dir eine Fahrradklingel aussuchst, sollten Bedienbarkeit, Lautstärke, Klang und Materialbeschaffenheit im Vordergrund stehen: Es ist immens wichtig, dass du die Klingel blitzschnell erreichst und leicht auslösen kannst – und dass dein Signalgeber laut genug ist. Außerdem macht hier der Ton die Musik, denn helle Töne werden leichter wahrgenommen als tiefe. Und weil dein verkehrssicheres Fahrrad sicherlich ab und zu im Freien steht, sollte die Klingel generell robust und konstruktionstechnisch vor eindringender Nässe geschützt sein.

Bremsen

Hier schreibt die StVZO im § 65 vor, dass ein verkehrssicheres Fahrrad zwei voneinander unabhängige, funktionsfähige Bremsen haben muss. Mit einer Vorder- und einer Rückbremse ist diese Bedingung erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle, um welche Art der Bremse es sich handelt, sodass alle gängigen Bremstypen genutzt werden können:

Heutzutage sind Fahrräder größtenteils mit Felgen- bzw. Scheibenbremsen ausgestattet, wobei sich insbesondere hydraulische Scheibenbremsen durch hohe Bremskraft auszeichnen.

💡 Tipp:

Achte im eigenen Interesse immer darauf, dass beide Bremsen funktionsfähig und intakt sind – eine regelmäßige Kontrolle der Bremsen und Bremszüge ist für die Verkehrssicherheit schlichtweg unerlässlich. Zudem ist es sinnvoll, die Bremse gelegentlich einzustellen. Wie das geht, erfährst du im Artikel Fahrradbremse einstellen.

Beleuchtung

Die „lichttechnischen Einrichtungen“ tragen wesentlich dazu bei, ein Fahrrad verkehrssicher zu machen. Laut § 67 StVZO benötigt ein Fahrrad folgende Ausstattung:

  • Weißer Rückstrahler (oft im Scheinwerfer integriert)
  • Rotes Rücklicht
  • Roter Rückstrahler (oft im Rücklicht integriert)
  • Zwei gelbe Rückstrahler pro Pedale
  • Zwei gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen oder Reflektorstreifen) pro Laufrad

 

Scheinwerfer dürfen fest am Fahrrad montiert oder abnehmbar sein und mit einem Dynamo (mittlerweile werden in der Regel die leistungsstarken und wartungsarmen Nabendynamos verbaut) oder mit Batterien bzw. Akkus betrieben werden. Vorderscheinwerfer dürfen in verschiedenen Helligkeitsstufen wie Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht oder Standlicht betrieben werden. Einzige Bedingung hierbei: Das Licht darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden – eine Gefährdung, die insbesondere von zu hoch eingestellten Scheinwerfern ausgeht.

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Verkehrssicheres Fahrrad bedeutet auch, eine funktionierende Beleuchtung und korrekte Ausrichtung des Scheinwerfers. WERTGARANTIE

Dabei ist die optimale Ausrichtung gar nicht so schwer: Stell dein Rad etwa 5 Meter vor eine Wand und markiere auf der Wand, zum Beispiel mit einem Klebestreifen, die Höhe, auf der dein Scheinwerfer am Rad angebracht ist. Als nächstes hältst du das Fahrrad gerade (nicht den Ständer benutzen) und lässt deinen Scheinwerfer leuchten. Je nach Beleuchtungssystem muss das Hinterrad ggf. leicht angehoben und gedreht werden. Befindet sich nun die obere Kante des Leuchtkegels leicht unter deiner Höhenmarkierung an der Wand, ist der Scheinwerfer korrekt eingestellt. Befindet er sich darüber, wird er andere Verkehrsteilnehmer blenden, befindet er sich darunter, wird dein Weg nicht genug ausgeleuchtet. In den letzten beiden Fällen gilt es, nachzujustieren.

💡 Tipp:

Obwohl die StVZO lediglich eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux vorschreibt, ist durchaus ein Wert von 15 – 30 Lux sinnvoll, wenn du nicht nur gesehen werden willst, sondern den Fahrweg effektiv ausleuchten möchtest. Und Funktionen wie integriertes Standlicht oder Bremslicht im Rückscheinwerfer machen das Fahrrad zusätzlich verkehrssicher. Wenn du Fahrradlampen mit Akku- oder Batteriebetrieb nutzen möchtest, solltest du darauf achten, welche Einsatzdauer Akku bzw. Batterie haben. Generell ist es wichtig, dass sämtliche verbauten Teile über eine StVZO-Zulassung verfügen.

Reflektoren – ob Front- und Heckstrahler, Speichenreflektoren oder reflektierende Klettbänder – sollten aus schlagfestem Kunststoff sein und regelmäßig gereinigt werden, um voll funktionsfähig zu bleiben.

Verkehrssicheres Fahrrad für Kinder: ein Muss

Prinzipiell gelten hier die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Fahrräder auch. Da Kinder allerdings im Straßenverkehr noch gefährdeter sind als Erwachsene, gibt es zusätzliche Ausstattung für ein verkehrssicheres Fahrrad speziell für Kinder:

  • Vollkettenschutz 
  • Sicherheitslenker (gepolstert) 
  • Wimpel zur besseren Sichtbarkeit 
  • zusätzliche Reflektoren 
  • Abstandskelle 
  • Außerdem sollten Kinder nie ohne Fahrradhelm auf dem Bike unterwegs sein.

💡 Tipp:

Ein Fahrrad sollte immer die jeweils passende Größe haben – und die verändert sich bei Kindern kontinuierlich. Prüfe also regelmäßig, ob dein Kind aus der aktuellen Fahrradgröße „herausgewachsen“ ist, bzw. passe Lenker- und Sattelhöhe entsprechend an. Als Faustregel für Kinder bis etwa zehn Jahre gilt, dass das Kind den Boden im Stehen mit beiden Fußspitzen berühren können sollte.

Verkehrssicheres Fahrrad – hier geht mehr, als das Gesetz verlangt

Die StVZO benennt grundlegende Anforderungen, aber tatsächlich kannst du selbst eine ganze Menge mehr tun, um dein Fahrrad besonders verkehrssicher zu machen:

  • Passende Fahrradgröße: Ist das Fahrrad zu klein oder zu groß, wird es schwerer beherrschbar und kann zudem körperliche Beschwerden verursachen. In unserem Beitrag Fahrrad-Ergonomie erfährst du, wie du dein Bike optimal auf deine Körpergröße einstellen.
  • Kettenschutz / Schutzbleche: Beide Bauteile halten nicht nur deine Kleidung sauber, sondern reduzieren die Verletzungsgefahr bei Stürzen und Unfällen.
  • Gepäckträger / Schloss: Beide sollten von der Konstruktion her stabil und zudem sicher befestigt sein.
  • Standlichtfunktion / Bremslicht: Diese Zusatzfunktionen bei der Beleuchtung bieten ein echtes Plus an Sicherheit.
  • Fahrradhelm: Der Kopfschutz ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Ernstfall schwerwiegende Verletzungen verhindern.

Verkehrssicheres Fahrrad für allzeit gute Fahrt!

Wenn du dein Fahrrad dauerhaft verkehrssicher machen willst, solltest du es auf jeden Fall regelmäßig überprüfen. Gerade kleinere Verschleißschäden lassen sich in der Regel mit dem richtigen Fahrradwerkzeug relativ unkompliziert selbst beheben. Darüber hinaus ist ein jährlicher Rundumcheck wichtig – in unserem Artikel Fahrrad-Inspektion verraten wir dir, wie du dabei vorgehen solltest. Und natürlich wünschen wir dir, dass du mit deinem Fahrrad stets auf der (verkehrs)sicheren Seite bist!